ORGANISATORISCHES
Für die physiotherapeutische Behandlung benötigen Sie eine Verordnung Ihres behandelnden Arztes. Diese Verordnung lassen Sie bei Ihrer Krankenkasse bewilligen. Nach Abschluss der Therapie können Sie die bewilligte Verordnung gemeinsam mit der Honorarnote bei Ihrer Krankenkasse einreichen und erhalten den Ihnen zustehenden Teilbetrag zurück. Abhängig von der jeweiligen Krankenkasse wird in etwa die Hälfte der Therapiekosten refundiert. Zu einem erstmaligen Beratungsgespräch/Trainingsberatung können Sie auch privat ohne Verordnung zu mir kommen. Für die osteopathische Behandlung gibt es von den Krankenkassen keine Rückerstattung. Besteht eine private Krankenversicherung wird ein Teil der Therapiekosten übernommen sofern die Privatversicherung osteopathische Leistungen beinhaltet. |
Preise
Osteopathie | 75€ |
© 2010 Sylvia Gehnböck | Impressum

